Alles Wichtige rund um Schadenmeldung, Ablauf und unsere Leistungen – klar und verständlich erklärt.
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen – von der ersten Schadenmeldung bis zur erfolgreichen Regulierung.
Du kannst deinen Schaden bequem auf unserer Website dsr24.de/schadenmeldung melden. Dort gibt es ein Schadenmeldeformular.
Unsere allgemeine Servicerufnummer lautet: 0800 – 321 24 24. Schreib uns sonst gerne eine Mail an: info@dsr24.de
Wir garantieren dir, dass von unserer Seite außergerichtlich keine Kosten anfallen - auch nicht bei einer Haftungsquote (Feststellung einer geteilten Schuld)! Sämtliche entstehende Kosten machen wir gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend.
Du musst dich weder registrieren, noch einen Vertrag mit uns abschließen. Es ist lediglich eine Schadenmeldung notwendig.
Natürlich kannst du den Fall trotzdem bei uns einreichen. Wichtig ist nur, dass du wahrheitsgemäße Angaben bei der Schadenmeldung machst. Nur so können wir prüfen, ob und in welchem Umfang wir für dich tätig werden können.
Du erhältst eine Bestätigungsmail, wenn die Schadenmeldung erfolgreich war. Danach prüfen wir deine Angaben und schauen, ob etwas fehlt. Je nach Schadensumfang wird entweder ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erstellt. Wenn alles vorliegt, beziffert die Rechtsabteilung deine Schadenersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Sollte dir Nutzungsausfall und/oder Schmerzensgeld zustehen, wird dieses nach der Sachschadenregulierung ebenfalls geltend gemacht. Über den Fortlauf halten wir dich stets informiert.
Melde dich gerne telefonisch bei uns, wir helfen dir weiter! Wir sind Montag – Freitag zwischen 09:00 – 17:00 Uhr unter Tel. 0800 – 321 24 24 erreichbar.
Der Fahrzeughalter unterschreibt die Abtretung und die Vollmacht. Sofern du als persönlicher Ansprechpartner für den Schadenfall eintreten möchtest, obwohl du nicht der Fahrzeughalter bist, hinterlasse bei der Schadenmeldung bitte deine Kontaktdaten.
1. Eigene KFZ-Haftpflichtversicherung informieren: Melde den Verkehrsunfall binnen einer Woche zumindest vorsorglich auch gegenüber deiner eigenen Haftpflichtversicherung, auch wenn du den Unfall nicht verursacht hast.
2. Eigene Kaskoversicherung informieren: Melde den Unfall auch unbedingt binnen einer Woche deiner Kaskoversicherung – unabhängig davon, ob du diese letztlich in Anspruch nimmst oder nicht. Gib dort an, dass du nur deiner „Meldeobliegenheit" nachkommst. Stimme eine eventuelle Inanspruchnahme deiner Kaskoversicherung bitte vorab mit uns ab.
Bitte informiere uns hierüber und teile uns die Vertragsdaten der finanzierenden Bank/Leasinggesellschaft mit, damit wir dort eine Freigabeerklärung einholen können. Eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis ist in diesem Fall ohne explizite Zustimmung der Bank/Leasinggesellschaft nicht möglich.
Wir sind Montag – Freitag, 9:00 – 17:00 Uhr für dich da.